Beispiel: Auskunftsbescheid
Die Bescheide, mit denen die Polizeibehörden Anträge auf Auskunft beantworten, sehen von Behörde zu Behörde unterschiedlich aus. Um einen Eindruck zu vermitteln, wie derartige Schreiben aussehen, folgt ein - fiktiver - Bescheid, der angelehnt ist an die Form, die Bescheide des Bundeskriminalamts (BKA) über die Eintragungen in Dateien des BKA selbst und im INPOL-Datei-System haben.
BKA 65173 Wiesbaden
[…]
Az. DS - 2019 - 000xxxxxxx
Datum 25. März 2019
Petentenangelegenheiten
Ihr Schreiben vom 01.01.2019, Eingang beim BKA am 4.01.2019
Sehr geehrter Herr Mustermann,
meine Überprüfung hat ergeben, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung folgende Daten über Ihre Person im INPOL, dem im Rahmen eines elektronischen Datenverbunds betriebenen Informationssystem der deutschen Polizei gespeichert sind:
Personalien
Hinweis: Die Speicherung der Personalien erfolgt zusammen mit der Speicherung in den unten aufgeführten Dateien. Der Datenbesitzer ergibt sich somit aus den Speicherungen in den Dateien.
Führungspersonalie – P
Familienname MUSTERMANN
Vorname(n) MAX MARKUS
Geschlecht M
Geburtsdatum 01.01.1990
Geburtsort BERLIN
Geburtsland DEUTSCHLAND
Staatsangehörigkeit(en) DEUTSCH
Andere Personalie – A
A1 Familienname MUSTERMANN
Vorname(n) MAX MARKUS
Geschlecht M
Geburtsdatum 01.01.1990
Geburtsort BERLIN
Staatsangehörigkeit(en) DEUTSCH
Datenbesitzer BR
A2 Familienname MUSTERMANN
Vorname(n) MAX MAKUS
Geschlecht M
Geburtsdatum 01.01.1990
Geburtsort BERLIN
Geburtsland DEUTSCHLAND
Staatsangehörigkeit(en) DEUTSCH
Datenbesitzer BR
Personengebundene Hinweise – W
W1 Hinweis Politisch motivierter Straftäter
DatenbesitzerBW
W2 Hinweis gewalttätig
DatenbesitzerNRW
Verbunddateien (allgemeinpolizeilich)
Kriminalaktennachweis – U
Beschreibung: Fundstellennachweis für beim Datenbesitzer geführte Kriminalakten
Hinweis: Die tatsächliche Aussonderungsprüfung richtet sich nach dem höchsten Prüfdatum.
U1 Aktenführende Dienststelle BW-KD-xxxx
Aktennummer 12345
Aussonderungsprüfdatum 25.05.2024
U2 Aktenführende Dienststelle xy 7 NRW
Aktennummer 111111/22222/33
Aussonderungsprüfdatum 24.07.2026
Tatbeschreibung/Fallgrunddaten – T
Hinweis: Die Speicherungen sind Bestandteil der Datei KAN.
Aktenzeichen Dienststelle Delikt Tatort Tatzeit
T1 0000/3333/44/08 PP München x1 Nötigung München 15.11.2008
0:33 h
T2 100222-1532-678901LKA BR Körperverletzung Berlin 22.02.2010
15:32 h
T3 56789/2012 BPOLI Münster Diebstahl Münster 27.09.2012
12:20 h
T4 0678901/2014 PP Freiburg Sachbeschädigung Freiburg 25.03.2014
00:00 h
T5 111111/22222/33 PP Duisburg Hausfriedensbruch Duisburg 24.07.2016
14:21 h
Erkennungsdienst – E
Beschreibung: Die Datei dient dem Nachweis von erkennungsdienstlichen Behandlungen.
E1 Datum 22.02.2010
Anlass Körperverletzung
Aufnahmeort LKA Berlin
Art des Materials
Lichtbilder x
Personenbeschreibung x
Fingerabdrücke x
Handflächenabdrücke x
Fristlöschtermin 22.02.2020
Datenbesitzer BR
Auf die Daten in den o.g. Verbunddateien dürfen alle autorisierten Teilnehmer (vgl. § 13 Abs. 3 Bundeskriminalamtgesetz – BKAG) am INPOL-Datenverbund zugreifen.
Verbunddateien (phänomenspezifisch)
Innere Sicherheit – I
Beschreibung: Datei zur Speicherung von Falldaten/Tatbeschreibungen im Bereich der politisch motivierten Kriminalität.
Aktenzeichen Dienststelle Delikt Tatort Tatzeit Besitzer
I1 0678901/2014 PP Freiburg Sachbesch. Freiburg 25.03.2014 BW
Auf die Daten der Verbunddatei Innere Sicherheit können nur diejenigen Mitarbeiter der autorisierten Teilnehmer (vgl. § 13 Abs. 3 Bundeskriminalamtgesetz – BKAG) zugreifen, die mit der Bekämpfung im Bereich der politisch motivierten Kriminalität beschäftigt sind.
Gewalttäter Sport
Beschreibung: Die Datei dient der Verhinderung gewalttätiger Ausschreitungen und sonstiger Straftaten im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen.
Aktenzeichen Dienststelle Delikt Löschdatum
G1 111111/22222/33 PP Duisburg Hausfriedensbruch 24.07.2021
Auf die Daten in den o.g. Verbunddateien dürfen alle autorisierten Teilnehmer (vgl. § 13 Abs. 3 Bundeskriminalamtgesetz – BKAG) am INPOL-Datenverbund zugreifen.
[…]
Speicherungen des BKA
Das Bundeskriminalamt als Zentralstelle für erkennungsdienstliche (ed-) Einrichtungen hat die von der Landespolizei BR in der Datei Erkennungsdienst angelieferten Daten, die den autorisierten Teilnehmern am Datenverbund bundesweit zur Abfrage bereitstehen, als Datenbesitzer übernommen und die übersandten Fingerabdrücke in die zentrale Fingerabdrucksammlung des BKA (Automatisiertes-Fingerabdruck-Identifizierungs-System = AFIS) aufgenommen. Die Lichtbilder sind in digitaler Form in INPOL gespeichert. Die Landespolizei BR ist an der Speicherung der Daten in der Datei Erkennungsdienst (Ort, Zeitpunkt, Grund der ed-Behandlung und Personenbeschreibung) beteiligt.
Die von Seiten des BKA gespeicherten Daten und hier vorhandenen ed-Unterlagen werden beim Bundeskriminalamt als Zentralstelle für ed-Einrichtungen vorgehalten, bis die Landespolizei BR ihre Beteiligung an der Speicherung der Daten in der Verbunddatei Erkennungsdienst aufgibt und die Aussonderungsprüfung zu keiner kriminalpolizeilichen Prognose führt, die die Aufrehcterhaltung der Speicherung und die Aufbewahrung der Unterlagen rechtfertigt.
In die Amtsdatei Aktennachweis des Bundeskriminalamts (BKA-AN) hat das BKA ein Aktenzeichen (S01234500) als Fundstelle für die hier geführte Akte eingestellt. Auf diese Daten können nur Mitarbeiter des BKA zugreifen. Die Akte enthält lediglich Unterlagen über die o.g. ed-Behandlungen.
Aussonderungsprüfdatum: 22.02.2020
VBS
Die Daten im internen Vorgangsbearbeitungssystem des BKA (VBS) dienen lediglich der Vorgangsverwaltung bzw. der Dokumentation polizeilichen Handelns und sind nicht zur polizeilichen Nutzung bestimmt (vgl. § 22 Abs. 2 BKAG).
Nachfolgende Informationen sind im VBS über Sie gespeichert:
Vorgangsnummer: 2019-000xxxxxxx
Anlässlich Ihres Auskunftsersuchens wurde ein Vorgang im VBS mit einer Speicherdauer von 36 Monaten angelegt. Die Speicherung dient ausschließlich der Vorgangsverwaltung und ist auch nur für die Petentensachbearbeitung sichtbar.
Aufrechterhaltung / Löschung der Speicherungen
Sollten Sie die Löschung der Daten begehren oder Rückfragen zur Speicherung haben, wenden Sie sich bitte an den jeweils angegebenen Datenbesitzer. Die datenschutzrechtliche Verantwortung für die beim BKA als Zentralstelle gespeicherten Daten, namentlich die Rechtsmäßigkeit der Erhebung, die Zulässigkeit der Eingabe sowie die Richtigkeit und Aktualität der Daten obliegt im Rahmen des polizeilichen Informationssystems gem. § 31 Abs. 2 BKAG der Stelle, welche die Daten unmittelbar eingegeben hat. Dementsprechend hat nach § 29 Abs. 5 BKAG ausschließlich diese Behörde die Befugnis zur Änderung, Berichtigung oder Löschung der Daten.