Praktische Beispiele
Polizei-Datenbank-Einträge und ihre unerwarteten Folgen
Die nachfolgenden Beispiele dafür, wie Betroffene davon erfahren, dass es über sie Daten in Polizei-Datenbanken gibt, sind abgewandelte Beispiele aus der Praxis. Aus Gründen des Datenschutzes werden keine echten Fälle dargestellt. Die Fälle sind aber sehr nah an der Realität. Oftmals ist es so, dass die Polizeibeamten weitere Maßnahmen folgen lassen, wenn sie einen Eintrag in einer polizeilichen Daten-Bank lesen. Oftmals sagen die Polizisten aber nicht, was genau über die Betroffenen eingetragen ist.
Es muss erst ein Antrag auf Auskunft gestellt werden, um herauszufinden, was genau und aufgrund welchen Sachverhalts in welcher Datenbank gespeichert ist. Je nach dem, wie viel durch welche Polizei-Behörden gespeichert ist, kann ein Antrag ausreichen oder müssen mehrere Anträge gestellt werden. Wer in verschiedenen Bundesländern gewohnt hat oder viel herumreist, kann durchaus Einträge in fünf oder mehr verschiedenen Polizei-Datei-Systemen haben.
Beispiel 1: Drogen-Kontrolle nach überhöhter Geschwindigkeit
Frau A. fährt mit ihrem Auto über die Landstraße, leider zu schnell. An einem Parkplatz hat die Polizei eine Verkehrkontroll-Stelle eingerichtet. Frau A. wird angehalten und übergibt auf Aufforderung ihren Personalausweis und Führerschein. Ein Polizeibeamter läuft damit zum Polizeiwagen, kommt zurück und fordert nun einen Urin-Test von Frau A.
Frau A. ist erstaunt, fragt sich, wie die Polizei dazu plötzlich kommt.
Der Polizist erklärt: Im bundesweit abrufbaren Datei-System INPOL, ist zu ihr ein so genannter personengebundener Hinweis gespeichert – er lautet: „Betäubungsmittel-Konsumentin“. Dieser Hinweis und dass sie zu schnell gefahren ist, ist für ihn der Anlass, sie nun auf Drogenkonsum zu überprüfen. Wenn sie nicht freiwillig einen Urintest macht, wird ihr angedroht, würde sie auf die Wache mitgenommen, ein Bluttest beantragt und (da dessen Ergebnis nicht sofort vorliegt) ein Fahrverbot für 24 h erteilt.
Eine Datenauskunft für Frau A. ergibt: Der Hinweis in der Datenbank ist sieben Jahre alt und stammt von der Polizei eines süddeutschen Bundeslandes. Hintergrund war eine polizeiliche Durchsuchung eines vollbesetzten Wagens, mit dem sie mit einer Gruppe von Freunden in den Urlaub fuhr und in dem ein kleine Menge Marihuana gefunden worden war. Ein Strafverfahren war eingestellt worden, weil der Besitz keiner der Personen konkret zuzuordnen war.
Beispiel 2: Waffensuche im Urlaubsgepäck
Auch Herr P. kommt in eine allgemeine Verkehrskontrolle – er ist auf dem Weg in den Urlaub mit seiner Familie. Als die Polizei seinen Namen über Funk abfragt, ändert sich plötzlich die bis dahin lockere Stimmung, Herr P. wird zur Seite geführt und sein gesamtes Fahrzeug, alle Koffer und Taschen werden ausgepackt und durchsucht.
Eine Datenauskunft für Herrn P. ergibt: Zu ihm ist der personenbezogene Hinweis „bewaffnet“ in der Polizei-Datenbank gespeichert und er ist in der Polizei-Datei „Gewalttäter Sport“ eingetragen. Hintergrund ist, dass Herr P. vor fünf Jahren mit einer Gruppe von Fans gemeinsam mit dem Zug zu einem Auswärtsspiel gefahren war und am Ankunftsbahnhof mit über 100 anderen Fans von der Polizei eingekesselt wurde, weil einige wenige darunter Beleidigendes in Richtung Polizisten gerufen hatten. Bei der Durchsuchung, der sich alle Fans unterziehen mussten, bevor sie weitergehen durften, fand sich bei ihm ein kleines Schweizer Taschenmesser, das er immer mit sich führt.
Beispiel 3: Romantik adé!
Herr Z. ist am Flughafen seiner Heimatstadt, um mit seiner neuen Freundin in einen Wochenend-Städte-Trip zu starten. Bei der Ausreise legt er dem Bundespolizisten seinen Pass vor. Der Polizist tippt etwas in den Computer und fragt Herrn Z. für seine Freundin deutlich vernehmbar: „Na, weswegen wollen Sie denn diesmal randalieren?“
Herr Z. ist schockiert: Wie kommt der Polizist dazu, ihn so etwas zu fragen?
Eine Datenauskunft über Herrn Z. ergibt: Er ist in der bundesweit abrufbaren Datenbank der Polizei INPOL in der Datei „Gewalttäter links“ eingetragen. Hintergrund für die Eintragung: Herr Z. war vor Jahren bei einer Sitzblockade und hatte sich mehrfach aus dem Griff von Polizeibeamten herausgewunden, als die Polizei ihn wegtragen wollte. Das eingeleitete Strafverfahren wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte war eingestellt worden.
Beispiel 4: Auftraggeber verloren
Frau M. arbeitet selbstständig für einen Dienstleister, der IT-Netzwerke für verschiedene Kunden betreut. Als der Dienstleister einen Vertrag mit einer Behörde schließt, in der auch geheime Dokumente archiviert werden, muss Frau M. sich einer Sicherheitsüberprüfung unterziehen. Sie besteht diese Prüfung nicht. Sie bekommt vom Dienstleister auch keine anderen Aufträge mehr.
Eine Datenauskunft für Frau M. ergibt: In verschiedenen polizeilichen Datenbanken finden sich Einträge von Polizeibehörden verschiedener Bundesländer. Nur einer der Einträge geht auf ein Strafverfahren zurück, in dem es zu einer Verurteilung kam, zwei andere auf Verfahren, die wegen Geringfügigkeit eingestellt wurden. Das Verfahren, in dem es eine Verurteilung gab, liegt schon sehr lang zurück, im Führungszeugnis war die Verurteilung daher nicht mehr eingetragen.