Datenspeicherung durch Polizei

Was genau wird gespeichert?

Gespeichert wird ein bestimmter Vorfall, der zur Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens oder einer polizeilichen Maßnahme wie einer Freiheitsentziehung führte, verknüpft mit den aufgenommenen Personalien der Person. Derselbe Vorfall kann so in verschiedenen Datenbanken landen.


Was wird wo gespeichert?

In jedem Fall, in dem eine Polizeibehörde die Daten einer kontrollierten Person aufnimmt, wird entschieden, in welcher Form eine Speicherung erfolgt.


1. Polizeiliche Datenbank mit „Vorgangsdaten“

Die niedrig schwelligste Form, in der Daten von der Polizei elektronisch gespeichert werden, ist die Speicherung in der „Vorgangsdatenverwaltung“. Hier wird jeder polizeiliche „Vorgang“ – gemeint ist jede polizeilichen Maßnahme – gespeichert. Es werden zum Beispiel auch Daten von Geschädigten oder Zeugen von Straftaten oder von Betroffenen von Maßnahmen gespeichert, die nicht in Zusammenhang mit irgendeinem Strafverfahren stehen. Wenn jemand zum Beispiel am „gefährlichen Ort“ Hauptbahnhof kontrolliert wird, wird zu dieser Kontrolle ein Tätigkeitsbericht geschrieben und der Vorgang in der Vorgangsdatenverwaltung mit Name, Adresse, Geburtsdatum und Geburtsort sowie dem Ort und der Zeit der Kontrolle erfasst. Wer zum Beispiel innerhalb eines Jahres einen Fahrraddiebstahl anzeigt, einmal als Zeuge einer Schlägerei befragt und einmal auf dem Bahnhofsvorplatz kontrolliert wird, hat anschließend drei Eintragungen in der „Vorgangsdatenverwaltung“.


2. Kriminalpolizeiliche Sammlungen (KpS)

Wenn jemand Beschuldigter eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens ist, erfolgt eine Speicherung der Daten der Person in Zusammenhang auch in den so genannten „kriminalpolizeilichen Sammlungen“ der einzelnen Bundesländer gespeichert.

 

3. Themenspezifische Dateien

Je nach dem Kriminalitätsbereich/ Deliktsfeld, zu dem die Tat zählt, wegen der ermittelt wird, gibt es aber noch weitere Möglichkeiten, wo derselbe Vorfall gespeichert werden kann. So gibt es eigene Dateien für einzelne Themen-Felder, bei den Landesdatenbanken, aber vor allem im bundesweit abrufbaren INPOL-Datei-System. Dazu zählen neben Bereichen wie „Organisierte Kriminalität“ oder „Wirtschaftkriminalität“ auch Bereiche wie „Gewalttäter Sport“ oder „Innere Sicherheit“ – so lauten unter anderem Namen von INPOL-Dateien.

Hierbei ist zu beachten, dass in solchen themenspezifischen Dateien teilweise auch Daten von Personen gespeichert werden, die gar keiner Straftat verdächtigt wurden. Es reicht für die Eintragung in einer solchen Datei aus Sicht der Polizei in manchem Fall schon aus, dass jemand zum Beispiel in Zusammenhang mit einem Fußballspiel in Präventiv-Gewahrsam genommen wurde oder auf dem Weg zu einer Demonstration ein gefährlicher Gegenstand bei jemandem sichergestellt wurde.

Wessen Daten in eine der bundesweit abrufbaren INPOL-Dateien gespeichert worden sind, muss davon ausgehen, dass sie gleichzeitig im eigenen Datei-System des Bundeslandes gespeichert sind, in dem sie ursprünglich aufgenommen wurden. Oft werden die Angaben zu einem einzigen Vorfall auch in mehreren Dateien innerhalb des INPOL-Datei-Systems gespeichert, zum Beispiel in der Datei „Kriminalaktennachweis“, „Gewalttäter links“ und „Innere Sicherheit“.

Zusätzlich zur Speicherung in Datenbanken kann ein personengebundener Hinweis  gespeichert werden.

Um herauszufinden, was über einen gespeichert ist, muss man einen Antrag auf Datenauskunft stellen. Dann bekommt man von der Polizeibehörde, bei der man angefragt hat, einen Auskunftsbescheid darüber, was in der von dieser Behörde verwalteten Datenbank gespeichert ist.